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Die notarielle Tätigkeit

rechtssichere Gestaltung durch unabhängige Amtsausübung

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und übernimmt die hoheitliche Aufgabe, Rechtsgeschäfte zu beurkunden und rechtliche Gestaltungen in zentralen Bereichen des privaten und wirtschaftlichen Lebens zu begleiten. Ziel der notariellen Tätigkeit ist es, Rechtssicherheit zu schaffen, Streitigkeiten vorzubeugen und ausgewogene Lösungen zwischen den Beteiligten herbeizuführen. Die notarielle Mitwirkung ist in zahlreichen Bereichen gesetzlich vorgesehen oder empfohlen.

Zu den zentralen Tätigkeitsfeldern gehören insbesondere:

Immobilienrecht

Im Bereich des Grundstücksrechts begleitet der Notar unter anderem Kaufverträge über Grundstücke, Wohnungen oder Erbbaurechte nebst ggf. erforderlicher Grundschuldbestellungen. Die gesetzlich vorgeschriebene Beurkundung dient der rechtlichen Klarheit und schützt Käufer und Verkäufer gleichermaßen. Die gesamte Abwicklung bis zur Eintragung im Grundbuch erfolgt durch den Notar.

Erbrecht

Die Gestaltung letztwilliger Verfügungen – etwa in Form von Testamenten oder Erbverträgen – gehört zu den klassischen Aufgaben der notariellen Tätigkeit. Ziel ist eine eindeutige, rechtssichere und konfliktvermeidende Regelung des Nachlasses auch unter Berücksichtigung steuerlicher Vor- und Nachteile. Auch in Fragen der vorweggenommenen Erbfolge und bei Erbscheinsanträgen kann der Notar beratend und gestaltend tätig werden.

Familienrecht

Eheverträge, Vereinbarungen zur Gütertrennung oder Gütergemeinschaft sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen bedürfen häufig der notariellen Beurkundung. Der Notar wirkt dabei auf eine ausgewogene und rechtlich tragfähige Gestaltung hin. Auch bei Adoptionsanträgen und Regelungen zur elterlichen Sorge kann eine notarielle Mitwirkung erforderlich sein.

Gesellschaftsrecht

Im unternehmerischen Bereich begleitet der Notar die Gründung von Kapitalgesellschaften, Veränderungen im Handelsregister sowie Umwandlungen, Satzungsänderungen und Unternehmensverträge. Die notarielle Tätigkeit sichert eine ordnungsgemäße Umsetzung nach den gesetzlichen Vorgaben und dient der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr.

Vorsorgerecht

Im Rahmen der persönlichen Vorsorge berät und beurkundet der Notar Vollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen. Diese Instrumente ermöglichen es, für den Fall einer späteren Entscheidungsunfähigkeit eigenverantwortlich Regelungen zu treffen und Vertrauenspersonen zu benennen.

Kontakt

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